Streifbandzeitung

Unser Kleinmengenprodukt

POSTVERTRIEBSSTÜCKE und PRESSESENDUNGEN einzeln oder in kleinen Mengen komfortabel und günstig versenden.

Ob Einzelheftbestellung, Versand von Belegexemplaren oder Nachsendung an den Urlaubsort:
Mit der STREIFBANDZEITUNG bieten wir Ihnen eine komfortable Lösung, wenn Sie POSTVERTRIEBSSTÜCKE oder PRESSESENDUNGEN einzeln oder in kleinen Mengen versenden wollen.
 

Die wichtigsten Eigenschaften der STREIFBANDZEITUNG im Überblick:

  • Der Versand von POSTVERTRIEBSSTÜCKEN und PRESSESENDUNGEN als STREIFBANDZEITUNG steht exklusiv den Vertragspartnern der Deutschen Post Presse Distribution sowie den gewerblichen Einrichtungen des Pressehandels zur Verfügung.
     
  • STREIFBANDZEITUNGEN werden in einer Briefhülle verpackt; der Versand in Rollenform oder mit Banderole ist nicht erlaubt.
     
  • Es stehen fünf Frankiermöglichkeiten zur Verfügung: Nutzen Sie die FRANKIT-Frankiermaschine, den Frankierservice, die Frankierwelle oder die DV-Freimachung. Mit der Produktmarke oder der Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN können die Sendungen ohne Einlieferungsliste in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden.
     
  • Die STREIFBANDZEITUNG wird wie ein Standardbriefprodukt behandelt. Liegt ein gültiger Nachsendeauftrag vor, so wird sie nachgesendet. Ist die Adresse des Sendungsempfängers unbekannt, dann wird die Sendung zurückgesendet. Alternativ kann mit einer Vorausverfügung bestimmt werden, was mit der Sendung geschehen soll, wenn der Sendungsempfänger verzogen ist.

 

Streifbandzeitung

Gehen Sie mit uns den grünen Weg

Kompensieren oder vermeiden Sie CO2e-Emissionen bei Transport und Zustellung - Mit unserem GoGreen Portfolio versenden Sie Ihre Sendungen klimafreundlich.

Jetzt informieren

Unsere Zusatzleistungen für den zuverlässigen und kostengünstigen Versand Ihrer STREIFBANDZEITUNG:

 

Adressdaten

Mit PREMIUMADRESS erhalten Sie Mitteilungen über fehlerhafte oder veralterte Leseradressen nach dem Zustellversuch – in höchster Qualität. Die Adressdaten werden mit aktuellen Datenbanken – beispielsweise der Umzugsdatenbank der Deutschen Post – abgeglichen und anschließend elektronisch an Sie übermittelt. So halten Sie Ihre Adressdatenbank auf einem aktuellen Stand.
 

Zustellerin

Die Vorausverfügung gibt darüber Auskunft, wie der Zusteller mit der Sendung zu verfahren hat, wenn der Empfänger verzogen ist.
 

Frankierte Umschläge

Sparen Sie sich Zeit – Wir übernehmen für Sie das Frankieren Ihrer STREIFBANDZEITUNGEN.
 

Mit der Nutzung der elektronischen Ankündigungsverfahren reduzieren Sie Ihren Aufwand und Ihre Kosten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Broschüre "Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand".

Mehrere Presseerzeugnisse mit Vertrag Presse Distribution in einer Sendung werden einzeln entsprechend ihrer Sendungsart zulasten des Trägerobjekts abgerechnet. Beigefügte POSTVERTRIEBSSTÜCKE / PRESSESENDUNGEN werden mit dem Gesamtgewicht der Sendung abgerechnet, wenn ihre Titelseiten

  • keine Heftnummer und
  • keine Zeitungskennzahl und
  • keinen Preis und
  • keinen Barcode aufweisen

Auf der Titelseite kann eine Kennzeichnung als Sonderdruck, Sonderausgabe, Special u.a. erfolgen.

Gehen Sie mit uns den grünen Weg

Kompensieren oder vermeiden Sie CO2e-Emissionen bei Transport und Zustellung - Mit unserem GoGreen Portfolio versenden Sie Ihre Sendungen klimafreundlich.

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Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur STREIFBANDZEITUNG:

 

  • Deutschlandweit erreicht die STREIFBANDZEITUNG am nächsten Werktag den Empfänger
  • Das Erstellen einer Einlieferungsliste entfällt, wenn die Produktmarke oder die Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN verwendet wird
  • Die Frankierarten Frankiervermerk, AFM/ FRANKIT, DV-Freimachung, Frankierservice und sowie die Produktmarke und Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN können genutzt werden
  • Kostenlose Nach- und Rücksendung der STREIFBANDZEITUNG
  • Vorausverfügungen sowie PREMIUAMDRESS können genutzt werden

 

Die STREIFBANDZEITUNG kann durch Vertragspartner der Deutschen Post Presse Distribution und durch gewerbliche Einrichtungen des Pressevertriebs wie

  • Einzelvertrieb (z.B. Grosso, Einzelhandel, Bahnhofsbuchhandel),
  • Abonnementvertrieb (auch werbender Buch- und Zeitschriftenhandel),
  • Lesezirkel

versendet werden.

  • Presseerzeugnisse, für die ein Vertrag mit der Deutschen Post Presse Distribution besteht
  • Mindestformat: 9 x 14 cm
  • Höchstformat: 25 x 35,3 cm (B4)
  • Maximale Höhe: 5 cm
  • Höchstgewicht inkl. Beilagen: 1.000 g/Sendung

STREIFBANZEITUNGEN werden in einer Briefhülle (Umschlag) verpackt, die den Inhalt vor dem Herausfallen sichert sowie eine maschinelle Bearbeitung gewährleistet. Die STREIFBANDZEITUNG wird mit dem Briefstrom versendet.

Mit Frankiervermerk, AFM/ FRANKIT, DV-Freimachung, Frankierservice und sowie der Produktmarke oder Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN. Das Porto richtet sich nach dem jeweiligen Gewicht (siehe aktuelle Preise Deutsche Post Presse Distribution).

Die Produktmarke und die Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN ist über den Shop der Deutschen Post erhältlich.

1. Empfängeranschrift und Absenderadresse aufbringen

2. Oberhalb der Anschrift können Sie eine zulässige Vorausverfügung platzieren

3. Auf der Versandumhüllung muss deutlich der Produktname "STREIFBANDZEITUNG" sowie die Zeitungskennziffer (ZKZ) der zu versendenden Zeitung zu lesen sein.

Mit FRANKIT, DV-Freimachung, Frankiervermerk oder Frankierservice:
1. Einlieferungsliste herunterladen, ausfüllen und ausdrucken
2. Sendung in Briefbehälter packen und in Ihrer Filiale oder Großannahmestelle abgeben (bei mehr als 500 Stück immer zur Großannahmestelle)

Mit Produktmarke oder Internetmarke für STREIFBANDZEITUNG
1. Im Shop der Deutschen Post Produkt- / Versandmarken bestellen
2. Produkt- / Versandmarke aufkleben und Sendung in den Briefkasten werfen

Eine Ausfüllhilfe, welche hier erhältlich ist, führt Schritt für Schritt anhand eines Beispiels durch die Einlieferungsliste.

Auf die Einlieferungsliste kann nur dann verzichtet werden, wenn die Sendungen mit Produktmarken oder Internetmarken für STREIFBANDZEITUNGEN frankiert werden.

So wie Briefe: nach den AGB Brief National. So werden unzustellbare Sendungen nachgesendet oder an den Absender zurückgeschickt.

POSTVERTRIEBSSTÜCKE und PRESSESENDUNGEN, die als STREIFBANDZEITUNGEN versandt werden, können Beilagen enthalten (Druckerzeugnisse, Gegenstände bis 30 mm Höhe, sowie Rechnungen und Zahlungsverkehrsvordrucke, die das Bezugsentgelt der Zeitung betreffen).

Für STREIFBANDZEITUNGEN ergibt sich das zu entrichtende Sendungsentgelt (Freimachung) ausschließlich aus dem Gesamtgewicht der Sendung. Eine Berechnung von Zusatzentgelten für Rechnungen, Zahlungsverkehrvordrucke und beigefügte Gegenstände von 3 bis 30 mm Höhe erfolgt nicht.

Die Vorgaben bzgl. Verpackung und Sicherung der Inhalte für Briefsendungen hinsichtlich der Transporteignung und betrieblichen Behandlung gelten entsprechend.

In STREIFBANDZEITUNGEN können mehrere Exemplare eines oder verschiedener Titel – wenn für diese ein Vertrag Presse Distribution besteht – verschickt werden. Die Abrechnung erfolgt über das Gesamtgewicht der Sendungen zu den Entgelten der STREIFBANDZEITUNG.

Entspricht die STREIFBANDZEITUNG nicht den Versandbedingungen, kann die Annahme verweigert werden. Bereits eingelieferte Sendungen können zur Beseitigung der Mängel zurückgegeben werden. Bei vertragswidrigen, nicht oder nur unzureichend frankierten Exemplaren wird die Sendung wie ein Briefkommunikationsprodukt behandelt und ggf. ein Nachentgelt erhoben. Mischfrankaturen sind nicht möglich, bei Verwendung von Produkt-/Internetmarke ist nur 1 Marke mit der aktuellen Preis- und Gewichtsstufe zulässig. Bei Nichtzahlung gilt das als Verweigerung der Sendungsannahme: Die Sendung geht an den Absender zurück, der dann das Nachentgelt zu zahlen hat. Verschlossene Sendungen dürfen zu Prüfzwecken geöffnet werden.

Ob Einzelheftbestellung, Versand von Belegexemplaren oder Nachsendung an den Urlaubsort:
Mit der STREIFBANDZEITUNG bieten wir Ihnen eine komfortable Lösung, wenn Sie POSTVERTRIEBSSTÜCKE oder PRESSESENDUNGEN einzeln oder in kleinen Mengen versenden wollen.
 

Die wichtigsten Eigenschaften der STREIFBANDZEITUNG im Überblick:

  • Der Versand von POSTVERTRIEBSSTÜCKEN und PRESSESENDUNGEN als STREIFBANDZEITUNG steht exklusiv den Vertragspartnern der Deutschen Post Presse Distribution sowie den gewerblichen Einrichtungen des Pressehandels zur Verfügung.
     
  • STREIFBANDZEITUNGEN werden in einer Briefhülle verpackt; der Versand in Rollenform oder mit Banderole ist nicht erlaubt.
     
  • Es stehen fünf Frankiermöglichkeiten zur Verfügung: Nutzen Sie die FRANKIT-Frankiermaschine, den Frankierservice, die Frankierwelle oder die DV-Freimachung. Mit der Produktmarke oder der Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN können die Sendungen ohne Einlieferungsliste in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden.
     
  • Die STREIFBANDZEITUNG wird wie ein Standardbriefprodukt behandelt. Liegt ein gültiger Nachsendeauftrag vor, so wird sie nachgesendet. Ist die Adresse des Sendungsempfängers unbekannt, dann wird die Sendung zurückgesendet. Alternativ kann mit einer Vorausverfügung bestimmt werden, was mit der Sendung geschehen soll, wenn der Sendungsempfänger verzogen ist.

 

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Adressdaten

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Zustellerin

Die Vorausverfügung gibt darüber Auskunft, wie der Zusteller mit der Sendung zu verfahren hat, wenn der Empfänger verzogen ist.
 

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Mit der Nutzung der elektronischen Ankündigungsverfahren reduzieren Sie Ihren Aufwand und Ihre Kosten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Broschüre "Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand".

Mehrere Presseerzeugnisse mit Vertrag Presse Distribution in einer Sendung werden einzeln entsprechend ihrer Sendungsart zulasten des Trägerobjekts abgerechnet. Beigefügte POSTVERTRIEBSSTÜCKE / PRESSESENDUNGEN werden mit dem Gesamtgewicht der Sendung abgerechnet, wenn ihre Titelseiten

  • keine Heftnummer und
  • keine Zeitungskennzahl und
  • keinen Preis und
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Auf der Titelseite kann eine Kennzeichnung als Sonderdruck, Sonderausgabe, Special u.a. erfolgen.

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  • Deutschlandweit erreicht die STREIFBANDZEITUNG am nächsten Werktag den Empfänger
  • Das Erstellen einer Einlieferungsliste entfällt, wenn die Produktmarke oder die Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN verwendet wird
  • Die Frankierarten Frankiervermerk, AFM/ FRANKIT, DV-Freimachung, Frankierservice und sowie die Produktmarke und Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN können genutzt werden
  • Kostenlose Nach- und Rücksendung der STREIFBANDZEITUNG
  • Vorausverfügungen sowie PREMIUAMDRESS können genutzt werden

 

Die STREIFBANDZEITUNG kann durch Vertragspartner der Deutschen Post Presse Distribution und durch gewerbliche Einrichtungen des Pressevertriebs wie

  • Einzelvertrieb (z.B. Grosso, Einzelhandel, Bahnhofsbuchhandel),
  • Abonnementvertrieb (auch werbender Buch- und Zeitschriftenhandel),
  • Lesezirkel

versendet werden.

  • Presseerzeugnisse, für die ein Vertrag mit der Deutschen Post Presse Distribution besteht
  • Mindestformat: 9 x 14 cm
  • Höchstformat: 25 x 35,3 cm (B4)
  • Maximale Höhe: 5 cm
  • Höchstgewicht inkl. Beilagen: 1.000 g/Sendung

STREIFBANZEITUNGEN werden in einer Briefhülle (Umschlag) verpackt, die den Inhalt vor dem Herausfallen sichert sowie eine maschinelle Bearbeitung gewährleistet. Die STREIFBANDZEITUNG wird mit dem Briefstrom versendet.

Mit Frankiervermerk, AFM/ FRANKIT, DV-Freimachung, Frankierservice und sowie der Produktmarke oder Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN. Das Porto richtet sich nach dem jeweiligen Gewicht (siehe aktuelle Preise Deutsche Post Presse Distribution).

Die Produktmarke und die Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN ist über den Shop der Deutschen Post erhältlich.

1. Empfängeranschrift und Absenderadresse aufbringen

2. Oberhalb der Anschrift können Sie eine zulässige Vorausverfügung platzieren

3. Auf der Versandumhüllung muss deutlich der Produktname "STREIFBANDZEITUNG" sowie die Zeitungskennziffer (ZKZ) der zu versendenden Zeitung zu lesen sein.

Mit FRANKIT, DV-Freimachung, Frankiervermerk oder Frankierservice:
1. Einlieferungsliste herunterladen, ausfüllen und ausdrucken
2. Sendung in Briefbehälter packen und in Ihrer Filiale oder Großannahmestelle abgeben (bei mehr als 500 Stück immer zur Großannahmestelle)

Mit Produktmarke oder Internetmarke für STREIFBANDZEITUNG
1. Im Shop der Deutschen Post Produkt- / Versandmarken bestellen
2. Produkt- / Versandmarke aufkleben und Sendung in den Briefkasten werfen

Eine Ausfüllhilfe, welche hier erhältlich ist, führt Schritt für Schritt anhand eines Beispiels durch die Einlieferungsliste.

Auf die Einlieferungsliste kann nur dann verzichtet werden, wenn die Sendungen mit Produktmarken oder Internetmarken für STREIFBANDZEITUNGEN frankiert werden.

So wie Briefe: nach den AGB Brief National. So werden unzustellbare Sendungen nachgesendet oder an den Absender zurückgeschickt.

POSTVERTRIEBSSTÜCKE und PRESSESENDUNGEN, die als STREIFBANDZEITUNGEN versandt werden, können Beilagen enthalten (Druckerzeugnisse, Gegenstände bis 30 mm Höhe, sowie Rechnungen und Zahlungsverkehrsvordrucke, die das Bezugsentgelt der Zeitung betreffen).

Für STREIFBANDZEITUNGEN ergibt sich das zu entrichtende Sendungsentgelt (Freimachung) ausschließlich aus dem Gesamtgewicht der Sendung. Eine Berechnung von Zusatzentgelten für Rechnungen, Zahlungsverkehrvordrucke und beigefügte Gegenstände von 3 bis 30 mm Höhe erfolgt nicht.

Die Vorgaben bzgl. Verpackung und Sicherung der Inhalte für Briefsendungen hinsichtlich der Transporteignung und betrieblichen Behandlung gelten entsprechend.

In STREIFBANDZEITUNGEN können mehrere Exemplare eines oder verschiedener Titel – wenn für diese ein Vertrag Presse Distribution besteht – verschickt werden. Die Abrechnung erfolgt über das Gesamtgewicht der Sendungen zu den Entgelten der STREIFBANDZEITUNG.

Entspricht die STREIFBANDZEITUNG nicht den Versandbedingungen, kann die Annahme verweigert werden. Bereits eingelieferte Sendungen können zur Beseitigung der Mängel zurückgegeben werden. Bei vertragswidrigen, nicht oder nur unzureichend frankierten Exemplaren wird die Sendung wie ein Briefkommunikationsprodukt behandelt und ggf. ein Nachentgelt erhoben. Mischfrankaturen sind nicht möglich, bei Verwendung von Produkt-/Internetmarke ist nur 1 Marke mit der aktuellen Preis- und Gewichtsstufe zulässig. Bei Nichtzahlung gilt das als Verweigerung der Sendungsannahme: Die Sendung geht an den Absender zurück, der dann das Nachentgelt zu zahlen hat. Verschlossene Sendungen dürfen zu Prüfzwecken geöffnet werden.